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Reisen in Polen: Zoll + Visum - Stand November 2005
Die Formalitäten für einen Polen-Besuch halten sich in Grenzen - die Ostblock-Zeiten sind vorbei.
Angebrochen ist die Ära der EU-Mitgliedschaft. Seit 1. Mai 2004 gilt Freizügigkeit als Grundrecht von EU-Bürgern.Deutsche und Österreicher brauchen für die Einreise nach Polen lediglich einen Personalausweis. Für Kinder deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 16. Lebensjahr genügt auch ein Kinderausweis mit Lichtbild bzw. ein Eintrag im Reisepass der mitreisenden Eltern.
Ausnahmen gelten für Deutsche, die auch die polnische Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Homepage des deutschen Auswärtigen Amtes bietet umfassende Informationen.
Dort ist auch ein Hinweis dahin zu finden, daß bei der Einreise ein Nachweis verlangt werden kann, daß der Einreisende über die für den Aufenthalt nötigen Geldmittel verfügt. Außerdem auch Infos zur Einreise mit Haustieren: es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen ( Nachweis der Tollwutimpfung).
Link zur Homepage der polnischen Botschaft in Deutchland: www.botschaft-polen.de
Adresse des Polnischen Informationszentrum für Touristik: Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin, Tel. (030 - 21 00 92 0.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen, die 5000 Euro überschreiten, muß deklariert werden.
Aktuelle Infos auf der Homepage des deutschen Zolls: www.zoll.de.
Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Gegenständen gibt bzw. gab es für Tabakwaren, Kaffee, Schokolade und Alkoholika. Kleinere Mengen (bis zu 250 Zigaretten) sind zollfrei. Deklariert und wieder ausgeführt werden müssen Filmkameras, Elektronik-Gegenstände und ähnliches. Die Ausfuhr von Antiquitäten aus der Zeit vor 1945 bedarf einer Genehmigung. Die Vorschriften ändern sich. Auskünfte erteilt z.B. das Zollamt des Warschauer Flughafens, Tel. 46.98-73).
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