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Russland - Visumpflicht

Für eine Reise nach Russland brauchen Deutsche ein Visum. Das gilt auch für Transitreisen, z.B. für eine Reise mit der Transsibirischen Eisenbahn. Das Visum bekommt man bei der russischen Botschaft bzw. den Konsulaten außerhalb Russlands. In der Praxis bieten viele Reiseveranstalter und Reisebüros einen Reisebeschaffungsservice an.

Der Reisepass des Antragstellers muß einen zum Zeitpunkt der Ausreise noch 6 Monate gültig sein, laut russischem Gesetz. In der Praxis genügen aber 3 Monate. Kinder unter 16 Jahren kommen mit einem Kinderausweis, der mit Foto versehen sein muss. Alternativ ist auch nur ein Eintrag im Reisepass eines der Eltern möglich.

Ausländer, also auch Deutsche, müssen beim Grenzübertritt eine sogenannte Migrrationskarte ausfüllen. Ein Abschnitt der Karte bleibt bei der Zollbehörde, der andere Teil abgestempelt im Pass des Reisenden, der diesen seinen Abschnitt bei Ausreise wieder vorweisen und abgeben muss.

Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Visumspflicht. Diese betrefffen Diplomaten, Regierungsmitglieder, Studierende, Schüler, Wissenschaftler, Mitarbeiter in sozialen oder medizinischen Einrichtungen, Geschäftsleute, Kulturmittler, Sportler, Angehörige humanitäre Hilfsorganisationen, Personen mit dringenden persönlichen Angelegenheiten.

Es besteht Krankenversicherungspflicht Die russsichen Konsulate führen eine Liste mit den akzeptierten Versicherungsunternehmen. Dem Antrag auf Visum ist ein Versicherungsschein vorzulegen.

Derzeit (Oktober 2005) sind auf der Homepage der russischen Botschaft - www.russische-botschaft.de - keine weiteren Informationen zu finden.

Für Kurzbesuche gibt es ein vereinfachtes Visaverfahren. In diesem Fall muß das Visum über bestimmte, von den Behörden ausgewählte Reisebüros beantragt werden. Das Visum wird dann an ausgewählten Grenzübergängen bei der Einreise ausgestellt. Die Homepage des deutschen Auswärtigen Amtes meint: "Das Verfahren bietet jedoch keine nennenswerten Vorteile gegenüber der Visumbeantragung bei einer russischen Auslandsvertretung und wird daher nicht empfohlen. Am Flughafen St. Petersburg wird das genannte Verfahren nicht praktiziert." Nach der Einreise muß über den russischen Geschäftspartners des deutschen Reisebüros eine Registrierung erfolgen.

Während der Reise muß gut auf den Reisepass bzw. den Visumseintrag aufgepaßt werden. Diese Dokumente dürfen nicht verlorengehen. Bei Verlust muß nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues Visum beschafft werden. Offenbar ist letzteres aber auch bei den russischen Inlandsbehörden möglich: den "örtlichen Behörden", so die Homepage des deutschen Auswärtigen Amtes.

Bei der Ausreise muß das Visum selbstverständlich noch gültig sein. Die russischen Behörden verlängern ein Visum in der Regeln nicht. . Im Falle einer Erkrankung oder eines ähnlichen Notfalls kann aber über den russischen Partner des deutschen Reisebüros doch eine Verlängerung beantragt werden.

Das Auswärtige Amt weist ferner darauf hin, dass es in Rußland weiterhin für Ausländer gesperrte Gebiete gibt, für deren Besuch ein Erlaubnis beantragt werdden muß.

Wenn vom im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug unternommen wird, muss der Reisende sich bei der Registrierungsstelle abmelden, wofür in der Praxis wohl die Reiseveranstalter sorgen.

Für den Antrag auf ein Visum gibt es ein offizielles Formular.

Folgende Daten sind einzutragen:
Staatsangehörigkeit, Nachname, Vorname, Nummer des Passes, Geburtsdatum, Zweck der Reise nach Russland. Unter Punkt 10 wird gefragt: "Zu welcher Dienststelle", Punkt 11 heißt: Reiseroute (Reiseziele), Rubrik 12 ist "Index und Benennung der Reisegruppe"
Die folgenden Rubriken betreffen die Zeit des Aufenthalts: "Visum ist gültig von ", "Visum ist gültig bis" und die Aufenthaltsdauer. Sodann die Frage, wie oft Sie schon in Rusland waren, und nach dem Datum Ihrer letzten Reise. Nächtster Punkt: "Krankenversicherung für Russland ja nein". Sodann ist einzutragen,, mit welchem Beförderungsmittel bzw. -mitteln Sie in Rußland reisen möchten. Wenn es sich um ein Auto handelt, sind Kennzeichen, Typ , Modell und Farbe einzutragen. Weiter ist der Beruf anzugen sowie "Mitreisende Kinder unter 14 Jahre" mit Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum. Vorletzter Punkt: Privatadresse in Deutschland mit Telefonnummer. Letzte Frage: Haben Sie Verandte in Russland?

Zum Schluß die Versicherung und Unterschrift, dass Sie die Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben, und daß Sie zur Kenntniss genommen haben, daß Ihnen in Russland das Visum entzogen weren kann, sollten Ihre Angaben unzutreffensd sein.

 

 


 

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